Ich kann auf über 30 Jahre Erfahrung in der Anwaltstätigkeit zurückschauen und berate und vertrete sie seitdem umfassend in allen Rechtsgebieten.
Mein besonderes Interesse gilt hierbei seit langem zum einen der Strafverteidigung und zum anderen dem Familienrecht. Bereits seit 2006 bin ich daher zusätzlich Fachanwalt für Familienrecht. Durch meine langjährige Spezialisierung, regelmäßige Fortbildung und hohes Engagement für meine Mandanten erreiche ich für Sie immer das bestmögliche Ergebnis und kann eine effiziente und hoch qualifizierte Bearbeitung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten.
Zudem vertrete ich Sie bundesweit vor jedem Familiengericht und begleite Sie grundsätzlich persönlich zu Scheidungsanhörungen, mündlichen Verhandlungen im Rahmen von Vaterschaftsanfechtungen und ähnlichem.
Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.
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