Ich berate und vertrete Sie mit besonderen Fachkenntnissen und weitreichenden Erfahrungen in allen Bereichen des Familienrechts.
Hierzu gehören insbesondere das Trennungs- und Scheidungsrecht mit allen Folgesachen, wie Versorgungsausgleich, Güterrecht, Zuteilung der Ehewohnung und Hausratsaufteilung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, aber auch Scheidungsfolgevereinbarungen. Selbstverständlich gilt dasselbe für Auseinandersetzungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Zu meinem Fachgebiet gehören aber auch Kindschaftssachen, Vaterschaftsanfechtungen, Sorgerecht und Elternunterhalt.