Bereits seit vielen Jahren beschäftige ich mich vertieft mit der Strafverteidigung. Dies unabhängig von der Art des Tatvorwurfs, der Ihnen möglicherweise gemacht wird.
Mein Motto lautet seit jeher, dass jeder Mensch ein Recht auf eine unvoreingenommene und gar die bestmögliche Verteidigung hat.
Auch Ihre Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren jeder Art – vom drohenden Verlust der Fahrerlaubnis bis hin zur Aufhebung von Auflagen – gehört zu meiner täglichen Praxis.